Philipp Auerbach (1906-1952)
Biografische Eckpunkte des Staatskomissars für rassisch, religiös und politisch Verfolgte Philipp Auerbach
Philipp Auerbach wurde als Sohn eines religiös orthodoxen Kaufmanns am 8.12.1906 in Hamburg geboren. Er absolvierte in der väterlichen Firma eine kaufmännische Lehre und besuchte die Drogisten-Fachschule, um Industriechemiker zu werden.
Flucht nach Belgien
1934 floh Auerbach mit Frau und Tochter nach Belgien. Auch Auerbachs Geschwister flohen aus Deutschland.
Er bildete sich in Brüssel am Institut Meurisse weiter und machte einen Abschluss als Chemiker. Dann ließ er sich in Berchem nieder und baute eine chemische Fabrik und eine Import- und Exportfirma auf, die zeitweise zusammen bis zu 2.000 Mitarbeiter hatten. Mit der Lieferung von Benzin, Chemikalien und der Einschleusung von Interbrigadisten unterstützte Auerbach die Antifaschisten im Spanischen Bürgerkrieg, denen viele junge deutsche Juden angehörten.
Internierung in Frankreich
Am 10. Mai 1940, dem Tag des Deutschen Überfalls auf Belgien, wurde Auerbach durch belgische Behörden verhaftet und als feindlicher Ausländer nach Frankreich in ein Lager abgeschoben. Er wurde in verschiedenen Lagern wie unter anderem Saint-Cyprien, Camp de Gurs und später Le Vernet interniert. Seine Frau und Tochter wurden von Auerbach getrennt und konnten 1941 in die USA entkommen. Im Lager St. Cyprien zeigte sich wieder Auerbachs Organisationstalent. Er stellte ein Arzneimittel gegen die dort grassierende Ruhr her und verschaffte sich den Auftrag zur Herstellung von Seife aus Küchenabfällen.
1942 wurde Auerbach von den Behörden des Vichy-Frankreichs an die Gestapo ausgeliefert.
Konzentrationslager
Im Januar 1944 wurde Auerbach nach Auschwitz deportiert. Dort musste er Zwangsarbeit leisten und wurde bei einem Arbeitseinsatz in einem Steinbruch schwer verletzt. Danach wurde er zur Arbeit als Chemiker gezwungen. Dabei bekämpfte er in einer Abteilung für Schädlinge das Ungeziefer in SS-Baracken. Im Januar 1945 wurde Auerbach ins KZ Groß-Rosen und dann nach Buchenwald verschleppt. Am 11. April 1945 befreiten die Amerikaner das Lager und setzten Auerbach als eine Art Zivilverwalter ein. Nach Abzug der Amerikaner flüchtete Auerbach nach Düsseldorf.
Während seiner Zeit in KZs wurden unbewiesene Vorwürfe der Zusammenarbeit mit Kapos gegen ihn erhoben.
Politische Laufbahn
1946 wurde er in Bayern als „Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte“ berufen: Er kümmerte sich um juristischen Rat, Umzüge, Wiedereingliederung in die Wirtschaft, Entschädigungszahlungen und Rückerstattungen. Außerdem half er auch bei der Entnazifizierung, indem er zu Verhaftungen von ehemaligen Nationalsozialisten beitrug. Er half über 80.000 Displaced Persons (DPs) bei der Auswanderung und wirkte auch beim Einführen von Gesetzen wie dem Bundesentschädigungsgesetz mit.
1949 wurde das Staatsministerium in das Landesentschädigungsamt überführt, dem Auerbach vorstand.
Auerbachs Doppelstellung & damit einhergehende Loyalitätskonflikte
Einerseits vertrat er den bayerischen Staat, andererseits konkurrierende Interessengruppen. So fungierte er unter anderem als Vorsitzender des Landesverbandes der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern und als prominentes Mitglied des Zentralrats der Juden in Deutschland und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN). Obendrein versuchte er noch, die unterschiedlichen Wiedergutmachungskonzepte und
-verfahrensweisen in den westdeutschen Ländern und Besatzungszonen zu koordinieren.
Bayrisches Landesentschädigungsamt
In der Praxis war die „Wiedergutmachung“ für das NS-Unrecht eine gewaltige Aufgabe: Ende der 1950er-Jahre war das BLEA in der Münchner Arcisstraße mit seinen fast 700 Beschäftigten eine der größten Behörden in Bayern.
Unter Auerbachs Regie arbeiteten bis zu 19 Abteilungen, die sich der Aufsicht der übergeordneten bayerischen Staatsministerien weitgehend entziehen konnten. Eine Art Superbehörde – die aber auch von Opfern wegen unzureichender Leistungen kritisiert wurde.
Im Zuge der Absetzung Auerbachs zu Beginn des Jahres 1951 durchlief das Landesentschädigungsamt eine schwere Krise. Von der Polizei besetzt und im Auftrag der Staatsanwaltschaft bis ins Kleinste überprüft, kam die Arbeit der Behörde für mehr als zehn Monate zum Stillstand.
Auerbach vs. Müller (Anklage & Prozess)
Justizminister Josef Müller (auch „Ochsensepp“ genannt) konstruierte mit Hilfe der Staatsanwaltschaft wegen angeblicher vielfacher Verfehlungen Auerbachs einen Strafprozess gegen Auerbach, ließ ihn 1951 auf der Autobahn festnehmen und setzte ihn aus seinem Amt ab.
Auerbach hatte keine Chance auf einen fairen Prozess. Der noch bestehende Antisemitismus der Nazizeit kam in den Äußerungen von Journalisten und Politikern sowie von anonymen Leserbriefschreibern und offenen Reaktionen wieder zum Vorschein. Schon vor dem Prozess erreichten die Behörden zahllose antisemitische Briefe. So schrieb ein anonymer Absender: „Ehrliche Arbeit scheut der Jude.“ Er hetzte weiter, dass die Juden Betrüger seien und forderte: „Raus mit den Juden aus Deutschland!“ Und der Spiegel schrieb, dass „Juden, denen KZ-Haft und Tod zahlloser Angehörigen den Maßstab gesetzlicher Notwendigkeit getrübt“ hätten. Bayerns Justizminister Müller sagte sogar öffentlich, er könne nicht zusehen, dass Bayern von einem jüdischen „König“ regiert werde. Im Gerichtssaal saß Auerbach ab 16. April 1952 einer Riege ehemaliger NS-Juristen gegenüber. Der Spiegel schrieb 2013: „Richter Josef Mulzer war nicht nur ein ehemaliger Kanzleikollege von Auerbachs Gegenspieler Müller; er war auch Oberkriegsgerichtsrat im Dritten Reich. Ein Beisitzer war Ex-SA-Mitglied, ein weiterer Beisitzer, die Staatsanwälte und der psychiatrische Sachverständige waren Mitglieder der NSDAP.
Dennoch verurteilte das Gericht Auerbach am 14. August 1952 zu zweieinhalb Jahren Haft und 2.700 Mark Geldstrafe nach 62 Verhandlungstagen. Seine Vergehen: unberechtigtes Führen eines akademischen Grades, zwei falsche eidesstattliche Erklärungen, ein Erpressungsversuch, Bestechung in drei und Untreue in vier Fällen. Den Hauptanklagepunkt – die angebliche Veruntreuung von Entschädigungsgeldern – hatten die Richter fallengelassen.
Abschiedsbrief
„Ich habe mich niemals persönlich bereichert und kann dieses entehrende Urteil nicht weiter ertragen. Ich habe bis zuletzt gekämpft, es war umsonst … Mein Blut komme auf das Haupt der Meineidigen.“
In der Nacht nach der Urteilsverkündung am 16.08.1952 nahm sich Auerbach das Leben.
Beerdigung
Bei der Beerdigung auf dem jüdischen Friedhof in München am 18. August 1952 folgten Tausende dem Sarg des Verstorbenen. Am Rande des Trauerzugs kam es zu Auseinandersetzungen, als Demonstrant*innen ein Transparent mit dem Schriftzug enthüllten: „Bist Du nun zufrieden, Josef Müller?“
Die Polizei setzte Wasserwerfer ein und schrieb in einem Bericht über die Beisetzung:
„Das Urteil im Auerbach-Prozess wird im Volke allgemein als gerecht, vielfach aber auch (…) als zu milde empfunden. Der Selbstmord Auerbachs sei zwar mit Überraschung, aber ohne besondere Erschütterung zur Kenntnis genommen und als Schuldbekenntnis gewertet worden.“
Im Fall Auerbach wurde der Nachkriegs-Antisemitismus seitens der Zeitungen, Politiker und eines Großteils der Bevölkerung auf Philipp Auerbach projiziert.
Dazu Wolfgang Kraushaar in „Die Affäre Auerbach“ (2001): „Jedes vom Juden begangene Delikt war wie eine Rechtfertigung für die Verbrechen der Nazis.“ Gewürdigt wurde Auerbach nur durch die französische Regierung, die ihn mit dem höchsten Orden „Résistance“ auszeichnete.
Dagegen erhielt der frühere Justizminister und CSU-Vorsitzende Müller 1959 den Bayerischen Verdienstorden.
Erst 1954 fand die vollständige Rehabilitation Auerbachs durch einen Untersuchungsausschuss des bayrischen Landtags statt.
Auerbachs Vision der Restitution
Philipp Auerbach dachte sein Wiedergutmachungsmodell umfassend und radikal: indem die Kompensation der Naziopfer eng mit der aus seiner Sicht unbedingt notwendigen Bestrafung der Täter verknüpft sein sollte. Priorität genoss die Nothilfe für diejenigen Überlebenden von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen, die sich innerhalb des besetzten Nachkriegsdeutschland aufhielten, nicht dagegen die Entschädigung derer, die dem „Dritten Reich“ noch rechtzeitig hatten entfliehen können und nun im Ausland weilten.
Hinsichtlich des Zustroms von jüdischen Displaced Persons (DPs) aus Osteuropa nach 1945 plädierte Auerbach entweder für Integration oder für Auswanderung – nur die zweite Alternative wurde allerdings von bayerischen Regierungsvertretern begrüßt. Schließlich investierte Auerbach große Energie in die Bekämpfung antisemitischen Gedankenguts, das er als eine der Hauptwurzeln für den Holocaust ansah.
Um sein politisches Konzept zu verwirklichen, setzte er so ungewöhnliche Strategien ein, dass er schon bald als „Enfant terrible“ der deutschen, insbesondere der bayerischen Nachkriegspolitik galt.
Konfliktherde
Auerbach scheiterte also nicht allein an der Missgunst führender bayerischer Politiker, am Widerstand des immer größer werdenden Kreises derer, die er im Lauf der Zeit in unangenehmen Zugzwang versetzt hatte, oder an der Tatsache, “daß er die Grenze zwischen unbürokratischem und unkorrektem Handeln nicht wahrnehmen konnte”.
Kaum weniger gefährlich war sein zunehmender Konflikt mit Vertretern von im Ausland lebenden Juden wie der Jewish Restitution Successor Organization (JRSO), deren Geschäftsführerin Hannah Arendt war, mit der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes (VVN) und mit Spitzen der amerikanischen Besatzungspolitik.
Quellen
Goschler, Constantin: Der Fall Philipp Auerbach. Wiedergutmachung in Bayern, in: Herbst, Ludolf/ Goschler, Constantin (Hg.): Wiedergutmachung in der Bundesrepublik Deutschland, München 1989, S. 77-98.
Klare, Hans-Hermann: Auerbach. Eine jüdisch-deutsche Tragödie oder Wie der Antisemitismus den Krieg überlebte, Berlin 2022.
Kraushaar, Wolfgang: Die Auerbach-Affäre, in: Schoeps, Julius H. (Hg.): Leben im Land der Täter. Juden im Nachkriegsdeutschland (1945–1952), Berlin 2001, S. 208-218.
Kraushaar, Wolfgang: Die Auerbach-Affäre; in: Julius H. Schoeps: Leben im Land der Täter. Juden im Nachkriegsdeutschland (1945–1952). Jüdische Verlagsanstalt Berlin, 2001.
Ludyga, Hannes: Philipp Auerbach (1906–1952). „Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte“, Berlin 2005.